In welchen Fällen sollte man Elternzeit beantragen?

Wenn ein neues Kind in seinen Haushalt aufgenommen wird, sei es nach einer Geburt oder nach der Adoption eines Kindes unter 16 Jahren, hat der Arbeitnehmer, egal ob Mann oder Frau, das Recht, bei seinem Arbeitgeber einen Elternzeitanspruch zu beantragen. Er kann diese Unterbrechung oder Reduzierung seiner beruflichen Tätigkeit nutzen, um sich um dieses Kind zu kümmern. Allerdings unterliegt der Anspruch auf einen solchen Urlaub einigen Bedingungen, die der Arbeitnehmer erfüllen muss.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Elternzeit

Um einen Elternzeitanspruch zu erhalten, muss der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit nachweisen. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, den Elternzeitanspruch eines Mitarbeiters abzulehnen.

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Dennoch muss dieser eine schriftliche Anfrage spätestens einen Monat vor dem Beginn der Elternzeit stellen, damit eine schriftliche Aufzeichnung vorhanden ist. Dieses Schreiben muss bestimmte Regeln sowohl in Bezug auf die Form als auch auf den Inhalt einhalten. Dazu können Sie kostenlos eine Vorlage für einen Antrag auf Elternzeit auf der Website Document-Gratuit.fr herunterladen. Sie können dieses Schreiben anschließend anpassen, bevor Sie es Ihrem Arbeitgeber per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Quittung übergeben.

Die Dauer der Elternzeit oder der Teilzeitarbeit

Zunächst ist zu beachten, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen der Elternzeit zu unterbrechen oder einfach die Dauer Ihrer Arbeitszeit zu reduzieren.

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Seit 1985 im Arbeitsgesetzbuch verankert, ändern die Bestimmungen, die seit dem 1er Januar 2015 in Kraft sind, den Standard hinsichtlich der Dauer der Elternzeit. So beträgt die für das erste Kind vorgesehene Dauer der Elternzeit 1 Jahr. Diese Elternzeit kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden, wobei jeder Elternteil 6 Monate in Anspruch nehmen kann, nicht mehr und nicht weniger. Diese Elternzeit kann für jedes Kind zweimal verlängert werden, darf jedoch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes nicht mehr gewährt werden.

Bei einer Adoption hat das Alter des Kindes Einfluss auf die Dauer der Elternzeit. So können Eltern für ein Kind unter drei Jahren bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Für ein adoptiertes Kind, das älter als 3 Jahre, aber jünger als 16 Jahre ist, bleibt die Dauer der Elternzeit jedoch auf 1 Jahr beschränkt.

Für einen Arbeitnehmer, der sich für die Lösung einer Teilzeitarbeit entscheidet, muss eine Mindestarbeitszeit von 16 Stunden pro Woche geleistet werden. Der Arbeitgeber kann die neuen Arbeitszeiten des Arbeitnehmers nach Belieben festlegen. Er muss jedoch diese neuen Regelungen schriftlich festhalten, ähnlich wie bei einem Teilzeitarbeitsvertrag.

Wie sieht es mit der Vergütung während der Elternzeit aus?

Während der Dauer der Elternzeit, da der Arbeitsvertrag ausgesetzt ist, erhält der Mitarbeiter keine Vergütung von seinem Arbeitgeber. Er kann jedoch Anspruch auf die Grundsicherung des Kindergeldes (Paje) sowie auf die teilweise Erziehungshilfe für das Kind (PreParE) haben.

In welchen Fällen sollte man Elternzeit beantragen?